Die Kündigungsschutzklage und Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Sehr oft findet die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vor den Arbeitsgerichten statt. Für mich sind Gerichtsverfahren Alltag, für manche Mandant*innen aber eine erschreckende Vorstellung. Die ungewohnte Umgebung, die merkwürdige Sprache, die formalen Rituale und dazu noch Ihr/e Arbeitgeber*in, der/dem Sie nun entgegentreten müssen. Vielfach habe ich erlebt, dass ein Klageverfahren gescheut wurde, um das Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. Für den Fall, dass auch Sie diesen Gedanken hegen: seien Sie sich darüber im Klaren, dass Ihnen z.B. im Falle einer Kündigung keine andere Wahl bleiben wird, weil diese nur in einem Gerichtsverfahren innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung angefochten werden kann. Entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens läuft/gilt diese Frist grundsätzlich auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung oder bei geplanten Abwesenheiten wie z.B. Urlaub.

Die richtige Strategie für eine höhere Abfindung bei verhaltensbedingter, betriebsbedingter oder personenbedingter Kündigung

Das Kündigungsschutzverfahren ist in den allermeisten Fällen eine besondere Belastung für den/die Betroffene. Dabei ist es zunächst egal, ob die Kündigung verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt begründet wird, allein die damit verbundenen Umstellungen, die Anspannung und die Ungewissheit können einen aus der Bahn werfen. Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein, haben Sie einige Dinge zu beachten, über die ich Sie selbstverständlich aufkläre. Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch erörtern, welche Strategie in Ihrem Fall angebracht ist und welches Ziel (Abfindung oder Weiterbeschäftigung) Sie verfolgen möchten.

Urlaub wurde verweigert? Dann müssen Sie schnell handeln!

Aber auch außerhalb einer Kündigungsschutzklage ist der Gang vor Gericht meist unvermeidlich. So muss z.B. die Gewährung von Urlaub meist ebenfalls vor Gericht und nicht selten sogar im Eilrechtsverfahren durchgesetzt werden. In allen Fällen haben Sie mit mir einen erfahrenen und kompetenten Prozessvertreter an Ihrer Seite. Die meisten arbeitsgerichtlichen Verfahren enden zwar mit einem sog. Vergleich (einer einvernehmlichen Einigung), aber falls gewünscht und möglich führe ich für Sie die Gerichtsverfahren auch bis zum Bundesarbeitsgericht durch.

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